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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schutztechnik GmbH

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für

sämtliche Lieferungen und Leistungen der Schutztechnik

GmbH in der Schweiz. Abweichende Bedingungen des

Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden

ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Ein Vertrag kommt

erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die

Schutztechnik GmbH zustande.

2 Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschliesslich aus

der Auftragsbestätigung. Leistungen, die darin nicht

enthalten sind, werden separat in Regie verrechnet.

Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich

bestätigt wurden.

3 Angaben und Unterlagen

Angaben in Prospekten, Preislisten und technischen Unter-

lagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich

zugesichert werden.

4 Preise

Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Preise gelten als

Festpreise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese

für 12 Monate. Zusätzliche Leistungen wie Express-

lieferungen oder Kleinmengen werden separat verrechnet.

5 Transport und Verpackung

Transportverpackungen wie Paletten oder Spezialbehälter

sind nach Lieferung zurückzugeben oder werden dem

Kunden verrechnet. Einwegverpackungen sind davon

ausgenommen.

6 Lieferung und Lieferfristen

Liefertermine sind unverbindlich. Verzögerungen

berechtigen nicht zu Schadenersatz. Bei unvorhersehbaren

Hindernissen verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

7 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 15 Tagen netto ohne Abzug zu

bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die Schutztechnik GmbH

berechtigt:

- Lieferungen auszusetzen

- vom Vertrag zurückzutreten

- Verzugszinsen sowie Zusatzkosten zu verrechnen

Teilrechnungen sind zulässig. Ab CHF 12'000.- erfolgen

Akontorechnungen.

8 Zusatzleistungen und Mehraufwand

Nicht im Auftrag enthaltene Leistungen, zusätzliche

Abklärungen, Wartezeiten oder erschwerte Zugänglichkeit

werden nach Aufwand verrechnet.

9 Montage

Montagearbeiten werden separat oder gemäss

Vereinbarung ausgeführt. Der Kunde stellt sicher, dass der

Zugang zur Baustelle und zu den Installationsorten

gewährleistet ist. Mehraufwand durch schlechte

Zugänglichkeit oder Wartezeiten wird zusätzlich verrechnet.

10 Lieferung mit Montage

Bei Lieferung inklusive Montage gelten ergänzend die

Bestimmungen der SIA-Norm 118 (aktuelle Fassung), sofern

nichts anderes vereinbart wurde.

11 Schlechtwetter / Wintermassnahmen / Höhere Gewalt

Schlechtwetterauslagen, Aufwendungen für Wintermass-

nahmen und Schutz vor Witterung sind im Angebot nicht

eingerechnet, es sei denn, diese sind im Leistungsverzeichnis

mit separaten Positionen detailliert aufgeführt. Werden diese

nötig oder verlangt, so gehen die anfallenden Kosten zu

Lasten des Auftraggebers und der Unternehmer hat die

entsprechende Verlängerung der Montagetermine zugute.

Im gleichen Sinne gilt dies für höhere Gewalt wie Hochwasser,

Naturkatastrophen, Aufruhr, Epidemien, Pandemien etc.

12 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung

Eigentum der Schutztechnik GmbH. Die Schutztechnik GmbH

ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.

13 Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware auf

den Kunden über.

14 Rücknahme und Umtausch

Rücknahmen erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung.

Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden.

- Rücknahmegebühr: 20 % des Warenwerts

- Spezialanfertigungen und gebrauchte Artikel sind

ausgeschlossen

15 Prüfung und Abnahme

Der Kunde hat die Lieferung innert 5 Arbeitstagen zu prüfen

und Mängel schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die

Lieferung als genehmigt.

16 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung

bzw. Installation. Für ersetzte Teile gilt eine neue Frist von

12 Monaten.

17 Haftung

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf indirekte

Schäden oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit

gesetzlich zulässig.

18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der Schutztechnik GmbH.

Kriens, 06.05.2026

Änderungen vorbehalten, Kriens, den [12.05.2026] Schutztechnik GmbH - Geschäftsleitung

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