Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten fürsämtliche Lieferungen und Leistungen der SchutztechnikGmbH in der Schweiz. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Schutztechnik GmbH zustande.
2 Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschliesslich aus der Auftragsbestätigung. Leistungen, die darin nichtenthalten sind, werden separat in Regie verrechnet. Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
3 Angaben und Unterlagen
Angaben in Prospekten, Preislisten und technischen Unter-lagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich zugesichert werden.
4 Preise
Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Preise gelten als Festpreise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese für 12 Monate. Zusätzliche Leistungen wie Express-lieferungen oder Kleinmengen werden separat verrechnet.
5 Transport und Verpackung
Transportverpackungen wie Paletten oder Spezialbehältersind nach Lieferung zurückzugeben oder werden demKunden verrechnet. Einwegverpackungen sind davon ausgenommen.
6 Lieferung und Lieferfristen
Liefertermine sind unverbindlich. Verzögerungen berechtigen nicht zu Schadenersatz. Bei unvorhersehbaren Hindernissen verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
7 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 15 Tagen netto ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die Schutztechnik GmbH berechtigt:- Lieferungen auszusetzen- vom Vertrag zurückzutreten- Verzugszinsen sowie Zusatzkosten zu verrechnen Teilrechnungen sind zulässig. Ab CHF 12'000.- erfolgen Akonto Rechnungen.
8 Zusatzleistungen und Mehraufwand
Nicht im Auftrag enthaltene Leistungen, zusätzlicheAbklärungen, Wartezeiten oder erschwerte Zugänglichkeitwerden nach Aufwand verrechnet.
9 Montage
Montagearbeiten werden separat oder gemässVereinbarung ausgeführt. Der Kunde stellt sicher, dass derZugang zur Baustelle und zu den Installationsortengewährleistet ist. Mehraufwand durch schlechteZugänglichkeit oder Wartezeiten wird zusätzlich verrechnet.
10 Lieferung mit Montage
Bei Lieferung inklusive Montage gelten ergänzend dieBestimmungen der SIA-Norm 118 (aktuelle Fassung), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11 Schlechtwetter / Wintermassnahmen / Höhere Gewalt
Schlechtwetterauslagen, Aufwendungen für Wintermass-nahmen und Schutz vor Witterung sind im Angebot nichteingerechnet, es sei denn, diese sind im Leistungsverzeichnis mit separaten Positionen detailliert aufgeführt. Werden diese nötig oder verlangt, so gehen die anfallenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers und der Unternehmer hat die entsprechende Verlängerung der Montagetermine zugute.Im gleichen Sinne gilt dies für höhere Gewalt wie Hochwasser,Naturkatastrophen, Aufruhr, Epidemien, Pandemien etc.
12 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Schutztechnik GmbH. Die Schutztechnik GmbH ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.
13 Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware aufden Kunden über.
14 Rücknahme und Umtausch
Rücknahmen erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden.- Rücknahmegebühr: 20 % des Warenwerts- Spezialanfertigungen und gebrauchte Artikel sind ausgeschlossen
15 Prüfung und Abnahme
Der Kunde hat die Lieferung innert 5 Arbeitstagen zu prüfenund Mängel schriftlich zu melden. Andernfalls gilt dieLieferung als genehmigt.
16 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung bzw. Installation. Für ersetzte Teile gilt eine neue Frist von 12 Monaten.
17 Haftung
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf indirekte Schäden oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Schutztechnik GmbH.
Kriens, 06.05.2026
